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Umgang mit dem Coronavirus

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Hinweise zum Thema:

 

Aus aktuellem Anlass weist der ZDH auf die nachfolgenden verschiedenen Informationen zum Thema Coronavirus (insbesondere auch zum Arbeitsrecht) hin:

 

  • Vor dem Hintergrund des Auftretens des Coronavirus hat die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) ihren Praxisleitfaden „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ aktualisiert (Anlage 1).
  • Das Bundesgesundheitsministerium stellt auf seiner Homepage aktuelle Informationen zum Coronavirus zur Verfügung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html.
  • Hinweise des Robert Koch-Instituts zu Hygienetipps finden Sie unter: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html
  • Anbei finden Sie außerdem den "Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen"(Anlage 2). Der Leitfaden hat zum Ziel, für Risiken bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen zu sensibilisieren und Prävention zu fördern. Er wurde von der Berufsgenossenschaft RCI, dem Gesamtverband der Versicherungsunternehmen, der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf und der International SOS Foundation erstellt.

 

Vor dem Hintergrund aktueller Berichterstattungen stellen sich Unternehmen vermehrt Fragen. Zu vielen weiteren Aspekten folgen daher nachstehende Informationen:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine Informationsseite zum Coronavirus und dessen eventuellen wirtschaftsrelevanten Auswirkungen veröffentlicht, auf der auch eine Hotline für Unternehmen benannt wird.

 

Kurzarbeitergeld kann gegenüber der örtlichen Arbeitsagentur beantragt werden. Auch die Bundesagentur für Arbeit verfügt über eine Hotline für Unternehmen (0800 4555 20).

 

Über die aktuelle Lage informiert das Bundesgesundheitsministerium. Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen stellen auch das Robert Koch-Institut sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereit. Reisehinweise für China sowie weitere aktuelle Informationen werden vom Auswärtigen Amt bereitgestellt.

 

Die Zuständigkeit für die Durchführung von Großveranstaltungen liegt bei den Behörden vor Ort. Das Robert-Koch-Institut hat auf Bitte des Krisenstabs der Bundesregierung zu Corona einen Kriterienkatalog für Großveranstaltungen erstellt, der hierbei als Entscheidungsgrundlage dienen soll.

 

Seitens des Verbandes der Deutschen Bürgschaftsbanken erhielt der ZDH folgenden Hinweis: Sofern auf Grund etwaiger Lieferengpässe oder anderweitiger Ausfälle Aufträge nicht (rechtzeitig) erfüllt werden können und zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Deutschen Bürgschaftsbanken diese mit Bürgschaften besichern. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann in wenigen Minuten und sicher über das Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden. Eine Übersicht und die Kontaktdaten der Bürgschaftsbanken stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

 

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Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 13. März 2020

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