Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

In 8 Stunden zum Teilstück einer Verkehrsinsel

Die Kreishandwerkerschaft Gera und die Bauhandwerker-Innung Gera gratulieren zur bestandenen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Tiefbaufacharbeiter/-in.

Die 3 Prüflinge hatten als Arbeitsprobe die Aufgabe, ein Teilstück einer Verkehrsinsel in einer verkehrsberuhigten Zone herzustellen.

Hierbei musste der Kreisbogen eingemessen und abgesteckt werden, der Bund der Verkehrsinsel sollte aus Kleinpflaster in Granit-Rot gearbeitet werden. Eine Muldenrinne aus Kleinpflaster wurde gefordert. Zudem sollten nach einer Skizze Gehwegplatten verlegt werden. Die ergänzenden Flächen wurden mit Mosaikpflaster Granit-Grau ausgepflastert. Laut Prüfungsordnung soll der Prüfling im praktischen Teil der Abschlussprüfung zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Nach bestandener Abschlussprüfung besteht die Möglichkeit in einem weiteren Ausbildungsjahr die Gesellenprüfung zum Straßenbauer zu absolvieren. 

 

In der schriftlichen Abschlussprüfung des Tiefbaufacharbeiters soll der Prüfling in den Prüfungsbereichen Schwerpunktbezogene Aufgaben, Bauwerke im Tiefbau sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. In den Prüfungsbereichen Schwerpunktbezogene Aufgaben und Bauwerke im Tiefbau soll der Prüfling zeigen, dass er insbesondere durch Verknüpfung von arbeitsorganisatorischen, technologischen, mathematischen und zeichnerischen Inhalten praxisbezogene Fälle lösen kann. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen einbezogen werden. Der schriftliche Teil der Prüfung dauert 4 Stunden. 

 

Die Ergebnisse konnten sich sehen lassen!

 

Die Prüfungskommission bei der Abnahme der Arbeitsprobe. Mit der Wasserwaage wird genau nachgemessen!

220220713_16100111

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 03. August 2022

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen